
Aktueller Hinweis:
Nach Beratungen in den Jugendhilfeausschusssitzungen am 08.05.2025 und am 03.07.2025 wurde einstimmig beschlossen, die Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit und die JGL-Entschädigungen nicht zu kürzen. Wir danken den Vertreter*innen der Kreispolitik im Jugendhilfeausschuss für diese Lösung und dem VPJ für die Freigabe der dafür notwendigen Haushaltsmittel.




Einige Städte bzw. Gemeinden fördern die Jugendarbeit zusätzlich, z.B. Kaltenkirchen↗, Henstedt-Ulzburg ↗. Fördert deine Stadt oder Gemeinde auch die Jugendarbeit, dann lass es uns gern wissen.
| Wir heißen Menschen mit Behinderung bei unseren Veranstaltungen willkommen. Melde dich gern bei uns, wenn du dazu Fragen hast. |
| Bürozeiten Montag Mittwoch Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr 08:00 – 14:00 Uhr 10:00 – 17:00 Uhr |
| Geschäftsstelle Kreisjugendring Segeberg e.V. An der Trave 1a 23795 Bad Segeberg 04551 3464 info(at)kjr-se.de | ![]() |
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