Die Stadt Norderstedt hat ein eigenes Jugendamt mit eigenen Richtlinien und Fördermöglichkeiten.
Zuschüsse gemäß der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Jugendarbeit.
Das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Segeberg ermöglichen Kindern und Jugendlichen aus finanziell „leistungsschwachen Familien“ (s. entsprechende Richtlinie) die Teilnahme an Ferien- und Freizeitmaßnahmen von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe.
Die Aus- und Fortbildung von Jugendleiter:innen wird vom Kreis Segeberg finanziell gefördert.
Es ist nichts Passendes dabei oder Anträge stellen und abrechnen ist nicht so dein Ding? Dann geh doch sammeln 🙂
Wir heißen Menschen mit Behinderung bei unseren Veranstaltungen willkommen. Melde dich gern bei uns, wenn du dazu Fragen hast. |
Bürozeiten Montag Mittwoch Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr 08:00 – 14:00 Uhr 10:00 – 17:00 Uhr |
Geschäftsstelle Kreisjugendring Segeberg e.V. An der Trave 1a 23795 Bad Segeberg 04551 3464 info(at)kjr-se.de | ![]() |
Bankverbindung Kreisjugendring Segeberg e.V. IBAN: DE88 2305 1030 0000 0244 06 Sparkasse Südholstein |