Die Stadt Norderstedt hat ein eigenes Jugendamt mit eigenen Richtlinien und Fördermöglichkeiten.
Zuschüsse gemäß der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Jugendarbeit.
Das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Segeberg ermöglichen Kindern und Jugendlichen aus finanziell „leistungsschwachen Familien“ (s. entsprechende Richtlinie) die Teilnahme an Ferien- und Freizeitmaßnahmen von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe.
Die Aus- und Fortbildung von Jugendleiter:innen wird vom Kreis Segeberg finanziell gefördert.
Es ist nichts Passendes dabei oder Anträge stellen und abrechnen ist nicht so dein Ding? Dann geh doch sammeln 🙂
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Bürozeiten Montag: Mittwoch: Donnerstag: | 10 – 14 Uhr 8 – 12 Uhr 13 – 17 Uhr |
und nach Vereinbarung. Es kann vorkommen, dass wir Außentermine wahrnehmen und die Geschäftsstelle dann nicht besetzt ist. |
Geschäftsstelle Kreisjugendring Segeberg e.V. An der Trave 1a 23795 Bad Segeberg 04551 3464 info(at)kjr-se.de | ![]() |
Bankverbindung Kreisjugendring Segeberg e.V. IBAN: DE88 2305 1030 0000 0244 06 Sparkasse Südholstein |